Todesanzeigen gestalten und aufgeben
Todesanzeigen können einfach und bequem aufgegeben werden. Dafür stehen Ihnen in unserem Shop zahlreiche Vorlagen zur Verfügung. Gerne beraten Sie unsere Mitarbeiter persönlich und helfen Ihnen beim Erstellen der Todesanzeige.
Hier können Sie Ihre Anzeigen einfach online gestalten und buchen:
Vor der Aufgabe der Todesanzeige
Bevor Sie eine Todesanzeige aufgeben, beachten Sie folgende Punkte:
- Die Todesanzeige erst dann aufgeben, wenn das Datum der Trauerfeier Gottesdienst und der Ablauf der Beerdigung festgelegt sind.
- Klären Sie genau ab, wer alles unter den Trauernden aufgeführt werden soll.
- Notieren Sie immer die Adresse und Telefonnummer (für Rückfragen).
Benötigte Informationen
Sind diese Punkte geklärt, notieren Sie sich folgende Informationen:
- Vorname, Name und eventuell Frauenname der verstorbenen Person
- Das erreichte Alter (eventuell Datum der Geburt und den Todestag angeben)
- Die Todesursache
- Den Wohnort der verstorbenen Person
- Die Angehörigen (Ehegatte, Kinder und deren Familien, eventuell Eltern)
- Zeit und Ort der Beerdigung und der Trauerfeier
- Gottesdienst, Sterbegebet, Dreissigster
- Soll einer Institution gedacht werden? KtoNr. IBAN
- Soll der verstorbenen Person mit Blumenschmuck gedacht werden?
- Beerdigung, Urnenbeisetzung.
Annahme von Todesanzeigen
Telefonische Beratung
Telefon: 041 429 52 52
Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 17 Uhr
Persönliche Beratung
Luzerner Zeitung, Empfang, Maihofstrasse 76, 6006 Luzern
Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 16 Uhr
Zuger Zeitung, Baarerstrasse 27, 6300 Zug
Dienstag und Donnerstag von 8 bis 12 Uhr.
Anzeigenschluss
Montag bis Freitag, 13.30 Uhr für die Publikation am Folgetag
Freitag, 13.30 für die Publikation am darauffolgenden Montag
Gestaltungsmuster:
Wir stellen Ihnen zahlreiche Vorlagen , Signete und Bilder für die Gestaltung von Todesanzeigen und Danksagungen zur Verfügung. Die Preislisten finden Sie ab Seite 35.
Jahresgedächtnis
Gutschein für eine Erscheinung mit 50% Rabatt.
Richtlinien
Todesanzeigen sollen grundsätzlich dezent und unauffällig gestaltet sein. Bitte beachten Sie folgende Grundsätze:
- Todesanzeigen sind 5-spaltig (144 mm breit).
- Ausgefallene Formate wie Multieck usw. sind nicht gestattet.
- Fotos (Porträt, Hintergrundbild) sind erlaubt, auch in Farbe.
- Logos von staatlichen und gemeinnützigen Institutionen (ZEWO-zertifiziert) und von Vereinen sind erlaubt, ebenfalls solche von Firmen und Parteien, sofern sie in ihrem Erscheinungsbild dezent sind.
Im Zweifelsfalle entscheidet der Verlag.
Grössen von Traueranzeigen
Es ist nicht immer leicht, die Höhe einer Anzeige abzuschätzen. Die MitarbeiterInnen der Premedia Produktion behalten sich deshalb vor, Standardvorgaben sinnvoll abzuändern (z. B. für Logos einen Texteinzug zu machen, falls es die vorgegebene Höhe nötig macht), oder bei zu grosser Diskrepanzen das Inserat im Notfall etwas grösser zu gestalten. Die Grundschriftgrösse wird beibehalten.
Bilder
Die Ausschnitte verändern sich proportional zur Grösse. Bilder können nicht verzogen werden.